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Offshore Windkraft in Großbritannien

Allgemeines und Hintergrund zum Interessenbekundungsverfahren und zum Wettbewerb für Bauflächen
Für den Bau von Offshore Windparks auf britischem Meeresboden wird die Gewährung einer Pacht durch The Crown Estates notwendig. Der Meeresgrundbesitz von The Crown Estates umfasst große küstennahe Gebiete und den britischen Meeresboden außerhalb der 12 Seemeilenzone. Die erste Einladung von The Crown Estate an Projektentwickler im April 2001 führte zu 18 Windparkplanungen innerhalb der 12 Seemeilenzone.

Das Department of Trade and Industry (DTI) gab in 2002 ein Diskussionspapier "Future Offshore"  heraus, das den strategischen Rahmen für den weiteren Ausbau der Offshore Windenergie darstellt. The Crown Estate wurde darin aufgefordert, im Jahr 2003 weitere Gebiete für die Entwicklung der Offshore Windenergie anzubieten. Mögliche Grundzüge des Ausschreibungverfahrens für die weiteren Gebiete sind im Kapitel 4 des Papiers "Future Offshore" formuliert. The Crown Estates hat nun für interessierte Projektentwickler oder -konsortien weitergehende Informationen auf ihrer Internetseite zusammengestellt. Wichtige Aspekte sind im folgenden beschrieben.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ausschreibungsprozedur bzw. des Wettbewerbs werden sich laut The Crown Estates auf die Beratungsergebnisse zum o.g. Diskussionspapier "Future Offshore" und auf die Ergebnisse der ersten Phase der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SEA), die derzeit für drei strategische Gebiete (Greater Wash, North West und Themse Estuary) durchgeführt wird, stützen. The Crown Estate empfiehlt interessierten Projektentwicklern und -konsortien sich zur weiteren Vorbereitung mit dem Papier "Future Offshore" und den Ergebnissen des für März 2003 vom DTI geplanten SEA-Berichts vertraut zu machen.

Erste Stufe des Verfahrens (ist mittlerweile abgeschlossen):
Besonders wichtig ist für interessierte Unternehmen und Konsortien, dass sie sich bei The Crown Estates registrieren lassen und einen etwa 10-seitigen Business Development Plan einreichen. Einzelheiten über den Registrierungsprozess sind auf der Internetseite von The Crown Estates verfügbar. Der Business Development Plan muss wesentliche Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Unternehmen oder Konsortialmitglieder (jede Joint-Venture-Dokumentation sollte als zusätzliche Anlage beigefügt werden)
  • Maße des geplanten Offshore Windparks inklusive Anlagenzahl und voraussichtliche Gesamtkapazität in MW
  • geplantes Entwicklungsprogramm inklusive Hinweisen zur Kostenkalkulation für das Entwicklungsprogramm und Zeitplanung für den Bau
  • Vorschläge zur Sicherstellung des Rückbaus
  • Anforderungen an den Netzanschluss
  • Gebiet(e) des Entwicklungsinteresses, vorzugsweise mit Hinweisen zu Koordinaten

Der Business Development Plan musste spätestens bis zum 20. März 2003, 17:00 Uhr schriftlich bei unten genannter Adresse vorliegen. An der ersten Runde beteiligten sind 29 Unternehmen bzw. Joint Ventures (Ergebnisse siehe Webseite des Crown Estates). Die fristgerechte Registrierung war die Voraussetzung dafür, dass in weiteren Runden konkrete Gebote für einzelne Gebiete abgegeben werden können:

Dr Carolyn Heeps
Environmental Policy Manager (Marine Estates)
The Crown Estate
16 Carlton House Terrace
London
SW1Y 5AH
Tel +44 (0)20 7210 4323
Fax: +44 (0)20 7839 7847
e-mail: [email protected]

Zweite Stufe des Verfahens:
In der Stufe zwei des Verfahrens, dass nun eröffent wurde,  bildet der anfängliche Business Development Plan die Grundlage für einen ausführlichen 40 bis 50 seitigen Plan, der im Anschluss an die Ankündigung des eigentlichen Wettbewerbs im Mai 2003 übermittelt werden muss. Neben Details zum Bauvorhaben werden auch Hauptpunkte für Joint Venture Vereinbarungen erwartet. Mindestanforderungen an den ausführlichen Business Development Plan und weitere Einzelheiten dazu sind auf der Internetseite von The Crown Estates abrufbar und werden von The Crown Estates in einem voraussichtlich für April 2003 geplanten Seminar erläutert.

Die bis 20. März 2003 bei The Crown Estates registrierten Unternehmen und Konsortien werden von dort eine Checkliste erhalten, welche Informationen der ausführliche Business Development Plan enthalten muss.

Wenn Sie auch in Zukunft über internationale Ausschreibugen und weitere Neuigkeiten der Exportinitiative Erneuerbare Energien informiert werden wollen, können Sie sich unter www.exportinitiative.de in unsere Mailingliste eintragen.


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Links

>Karte mit vorgeschlagenen strategischen Gebieten für Offshore Windkraft in Großbritannien (155 kB)