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In ihrem Energiekonzept für eine für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung hebt die Bundesregierung die Bedeutung der Offshore-Windenergie im Rahmen eines integrierten wirtschaftlichen und umweltverträglichen Zukunftsmixes hervor.
Dem beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie wird vorrangiger Handlungsbedarf zugeschrieben. Insgesamt sollen etwa 75 Mrd. Euro investiert werden, um die Offshore-Windleistung bis 2030 auf die angestrebten 25 GW auszubauen.
Dieses Kapital soll insbesondere in die Offshore-Windparks (OWPs) und deren Netzanbindung, in Bereiche der maritimen Installations-, Service- und Dienstleistungsbranche sowie in die Hafeninfrastruktur fließen.
Folgende Maßnahmen werden angestrebt:
- Förderung der ersten 10 Offshore-Windparks, um die nötigen Erfahrungen zu sammeln und die technischen Risiken von Wind-Offshore besser zu beherrschen. Dazu wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2011 ein Sonderprogramm „Offshore Windenergie“ mit einem Kreditvolumen von insgesamt 5 Mrd. Euro zu Marktzinsen auf den Weg bringen.
- Weitere flankierende Maßnahmen zum raschen Ausbau der Offshore-Windenergie werden geprüft.
- Im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll geprüft werden, ob als Alternative zur derzeitigen Einspeisevergütung für Offshore-Wind eine kostenneutrale Option geschaffen wird, um Investitionen zu erleichtern (erhöhte Anfangsförderung und verkürzte Laufzeit).
- Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen für die Genehmigung von Offshore-Windparks und Novellierung der Seeanlagen-Verordnung, um eine „Vorratshaltung“ von Genehmigungen für Offshore-Windparks zu verhindern.
Künftig sollen Genehmigungen nur verlängert werden, wenn die Investoren konkrete Realisierungsschritte (Bau-, Finanzierungs-, Zeitpläne o.ä.)nachweisen. Ansonsten sollen die Flächen an andere Marktakteure mit konkreten Auflagen für die Umsetzung vergeben werden. Die Letztentscheidung über die Genehmigungen soll gebündelt werden, damit eine Genehmigung alle anderen Zulassungen umfasst (Konzentrationswirkung). - Der Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone soll so fortgeschrieben werden, dass langfristig die Offshore-Entwicklung sichergestellt ist. Grundlage für die Fortschreibung wird der Anfang 2012 vorzulegende Evaluierungsbericht sein.