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Ständiger Ausschuss Offshore Wind

Die Genehmigungsverfahren für die meisten Offshore Windparks erstrecken sich in Deutschland von der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch die 12-Seemeilenzone über das Festland bis zum Netzanschlusspunkt. Um die Genehmigungsverfahren zu koordinierten, wurde der Ständige Ausschuss Offshore Wind der Bundesregierung mit den Küstenländern (kurz: StAOWind) eingerichtet. Der StAOWind vernetzt die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Seit dem Jahr 2002 finden dazu regelmäßig Beratungen statt. Die dena hat die Geschäftsführung des StAOWind inne.

Fachgespräche des StAOWind

Der StAOWind hat die Schirmherrschaft für einen Workshop zur Verlegung von Seekabeln in Bundeswasserstraßen und einen Workshop zur Verlegung von Seekabeln in Schutzgebieten übernommen. Die Materialien (Program, Teilnehmerliste, Vorträge) zu diesen Fachgesprächen finden sie hier:

Verlegung von Seekabeln zum Anschluss von Offshore-Windparks in Bundeswasserstraßen (21.-22. März 2006, Bremen)

Verlegung von Seekabeln zum Anschluss von Offshore-Windparks in Schutzgebieten (20.-21. Juni 2006, Bremen)


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Glossar

AWZ

bezeichnet das Gebiet jenseits des Küstenmeers bis zu einer Erstreckung von 200 sm ab der Basislinie. Im Rahmen seiner Hoheitsbefugnisse darf der Küstenstaat künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke, wie z. B. Bohrinseln, errichten und wissenschaftliche Meeresforschung betreiben.